Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Website wird angeboten von:
Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (ISA)
Launchspace
8048 Zürich
Websites: www.innovationsverband.ch und www.campus-innovationsverband.ch
Mail: team (a) innovationsverband.ch
Vertretungsberechtigte Person: Christina Kehl
ISA ist eine gemeinnützige, innovative Arbeitsmarktorganisation.
Verbindliche Mitgliedschaftsbedingungen
Beim Erwerb einer ISA Mitgliedschaft oder ISA Partnerschaft erklärt sich der Kunde ausdrücklich mit diesem Vertrag einverstanden (der "Vertrag"). Kunden, die die Registrierung im Namen einer anderen Person oder Firma durchführen, garantieren, dass sie befugt sind, im Namen der genannten dritten Partei Geschäfte zu tätigen.
ISA kann diese Bedingungen von Zeit zu Zeit ändern und die Kunden mit geeigneten Mitteln (einschliesslich E-Mail) über Änderungen informieren. Die Änderungen werden wirksam, es sei denn, der Kunde legt ausdrücklich Einspruch gegen die Änderungen ein.
Mitgliedschaft und Partnerschaft bei ISA
Es gibt folgende Kategorien von Mitgliedern und Partnern:
** Aktivmitglied mit Stimmberechtigung: natürliche Person, die den Vereinszweck unterstützen möchte und operativ oder strategisch in die Vereinsarbeit eingebunden ist.
- Es besteht Zugang zum Expert Pool.
- Es besteht Anspruch auf den ISA Partnerpreis.
- Mitgliedsbeitrag: kostenlos
Daneben gibt es Partnerschaften ohne Stimmberechtigung.
** Partnerschaft (1) mit staatlichen Stellen, Verbänden und Unternehmen: Hierunter fallen alle juristischen Personen, die den Vereinszweck unterstützen und die pot. Leistungen von ISA bzw. ihren Partnerunternehmen beziehen möchten.
- Partnerschaftsbeitrag: kostenlos.
** Partnerschaft (2) mit Personen und Unternehmen im Bildungs-, Technologie-, und Beratungsbereich: Hierunter fallen alle natürlichen oder juristischen Personen, die den Vereinszweck unterstützen und die pot. Leistungen über ISA anbieten möchten.
- Eine Partnerschaft begründet keine Akkreditierung von Kursen, Workshops oder anderer Angebote.
- Eine Akkreditierung muss separat beantragt werden.
- Partnerschaftsbeitrag: CHF 3000 pa
Allgemeine Mitgliedschafts- und Partnerschaftbedingungen:
* Aufnahmegesuche sind an die Präsidentin/den Präsidenten zur richten;
** über die Aufnahme als Aktivmitglied entscheidet der Vorstand oder die Präsidentin/der Präsident zusammen mit dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin.
** über die Aufnahme als Partner entscheidet aus Effizienzgründen die Präsidentin/der Präsident zusammen mit dem Vizepräsidenten/der Vizepräsidentin.
* Ein Mitgliedschafts-/Partnerschaftsjahr entspricht einem Kalenderjahr (1. JAN - 31. DEZ), unabhängig vom Aufnahmedatum.
* Mitgliedschaften/Partnerschaften verlängern sich automatisch am Ende des Jahres um ein weiteres Jahr zu den dann geltenden Gebühren.
* Eine Mitgliedschaft/Partnerschaft kann jederzeit im Laufe des Jahres mit einer Frist von mindestens 4 Wochen gekündigt werden, wirksam ab Beginn des folgenden Jahres. Eine schriftliche Kündigung (per E-Mail oder auf Papier) ist erforderlich.
* ISA behält sich das Recht vor, die Mitgliedschaft/Partnerschaft jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu verweigern oder zu kündigen. Im Falle einer Kündigung ohne triftigen Grund erstattet ISA die Mitgliedsgebühr für das betreffende Kalenderjahr.
* Alle Dienstleistungen für Mitglieder und Partner und andere werden von der Organisation auf freiwilliger Basis bereitgestellt und sind, sofern nicht anders in einem separaten Vertrag festgelegt, nicht einklagbar. Die Dienstleistungen werden "wie besehen" und "wie verfügbar" ohne jegliche Gewährleistung bereitgestellt. Die Haftung von ISA ist gesetzlich maximal ausgeschlossen.
Mitgliedschaftsgebühren
* Die Mitgliedsschaftsgebühren werden vom ISA Vorstand festgelegt.
* Die Partnerschaftsgebühren werden vom ISA Vorstand bestimmt.
* Gebühren können der Umsatzsteuer, Mehrwertsteuer oder anderen Steuern und Abgaben unterliegen, die, falls zutreffend, zusätzlich zu den Gebühren in Rechnung gestellt werden.
* Bei unzureichender oder abgelehnter Zahlung kann ISA die Mitgliedschaft oder Partnerschaft verweigern und haftet nicht für daraus resultierende Schäden.
* Alle Gebühren sind nicht erstattungsfähig. Das Recht des Kunden auf Aufrechnung ist ausgeschlossen.
* Gebühren sind im Voraus per Rechnung zahlbar. Neue Mitglieder und Partner werden erst nach Eingang der vollständigen Zahlung aufgenommen. Gebühren für Verlängerungszeiträume bestehender Mitglieder und Partner sind am 1. Januar des Verlängerungszeitraums fällig.
* Bei Nichtzahlung zum Fälligkeitstermin gerät der Kunde automatisch in Verzug und ISA ist (i) berechtigt, Mahngebühren von CHF 50 pro Mahnung zu erheben und/oder (ii) das Kundenverhältnis bis zur vollständigen Zahlung auszusetzen. Bei Nichtzahlung für mehr als 30 Tage kann ISA das Kundenverhältnis mit sofortiger Wirkung beenden, wobei jedoch die Gebühren für das betreffende Jahr weiterhin fällig und zahlbar bleiben.
ISA Veranstaltungen
ISA bietet eigene Veranstaltungen an und tritt als Informationsplattform für externe Angebote auf.
Für die Buchung von Partnerangeboten wie Kursen, Workshops, Coachings, Events o.ä, gelten die jeweiligen Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters. ISA tritt in diesem Kontext lediglich als Plattform auf und übernimmt keine Verantwortung für die Inhalte oder die Durchführung der Angebote. Nutzer:innen sind dazu angehalten, sich direkt bei den jeweiligen Anbietern über die spezifischen Bedingungen und Details der Angebote zu informieren. ISA stellt lediglich die Verbindung zwischen Anbieter und Nutzer:innen her und ist nicht Partei der zwischen ihnen geschlossenen Verträge.
Kostenlose ISA Veranstaltungen
ISA bietet regelmässig kostenlose Informations- und Netzwerkveranstaltungen an, beispielsweise Lunch & Learn Sessions, öffentliche Panels oder Online-Talks. Diese Formate dienen der allgemeinen Wissensvermittlung und dem Austausch innerhalb der Community.
* Für kostenlose Veranstaltungen besteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Zulassung. Die Anzahl der Plätze ist begrenzt; eine Teilnahmebestätigung erfolgt ausschliesslich nach erfolgreicher Anmeldung und Verfügbarkeit.
* ISA behält sich das Recht vor, Anmeldungen abzulehnen, Veranstaltungen abzusagen, zeitlich zu verschieben oder inhaltlich anzupassen, ohne dass daraus Ansprüche gegenüber ISA entstehen.
* ISA übernimmt keinerlei Haftung für technische Störungen, Terminänderungen, Absagen oder Inhalte der Veranstaltungen. Ebenso entsteht durch die Teilnahme kein vertragliches Verhältnis zwischen Teilnehmenden und ISA.
* Mit der Anmeldung zu einer kostenlosen Veranstaltung erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass ISA sie künftig per E-Mail über ähnliche Veranstaltungen und Angebote informiert. Eine Abmeldung ist jederzeit möglich.
Allgemeine Bestimmungen für Teilnehner:innen in ISA-Kursen und -Workshops
Version vom 09.05.2026
1. Geltungsbereich und Anbieter
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für sämtliche kostenpflichtigen Buchungen von ISA Workshops und ISA Veranstaltungen (nachfolgend "ISA Angebot"). Für das AI-Powered Career Bootcamp finden sich die spezifischen AGB hier.
Anbieter und Vertragspartner ist der Innovationsverband Schweizer Arbeitsmarkt (nachfolgend „ISA") mit Sitz in Zürich. Die Bildungsangebote von ISA werden inhaltlich und organisatorisch in Zusammenarbeit mit der Graduate School of Applied Technology & Management (GAT) durchgeführt.
2. Registrierung und Vertragsschluss
Die Registrierung zum ISA Angebot erfolgt durch Ausfüllen des (Online-)Registrierungsformulars. Die Registrierung stellt ein verbindliches Angebot des/der Teilnehmenden auf Abschluss eines Vertrags dar. Der Vertrag kommt erst mit der schriftlichen oder elektronischen Zulassungsbestätigung durch ISA zustande. Mit der Registrierung akzeptieren die Teilnehmenden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die Datenschutzerklärung von ISA.
3. Vertragsinhalt
Mit dem Zustandekommen des Vertrags akzeptiert der/die Teilnehmende alle Zulassungs-, Teilnahme-, Prüfungs- und Zahlungsbedingungen. Diese Bedingungen sowie die geplanten Inhalte sind im jeweiligen Kursprogramm sowie in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen festgehalten.
4. Zielgruppe und Teilnahmevoraussetzungen
Das ISA Angebot richtet sich an hoch- und höherqualifizierte Business Professionals aus Konzernen, KMU, Startups oder an Selbstständige. Die Teilnahme erfordert ein erfolgreich abgeschlossenes (Fach-)Hochschulstudium oder eine erfolgreich abgeschlossene Berufsausbildung mit mindestens fünf Jahren Berufserfahrung und Führungsverantwortung. Von der Teilnahme ausgeschlossen sind Career Coaches, AI-Consultants sowie Anbieter:innen und Mitarbeiter:innen von Trainings- und Bildungsinstitutionen oder -lösungen. Stellt sich nach Vertragsschluss heraus, dass ein:e Teilnehmende:r einer ausgeschlossenen Berufsgruppe angehört oder bei der Registrierung falsche Angaben gemacht hat, ist ISA berechtigt, den Vertrag fristlos aufzulösen. Bereits bezahlte Programmgebühren werden abzüglich einer Verwaltungspauschale von CHF 500 zurückerstattet.
5. Zulassungsentscheid
Die ISA Angebot-Leitung trifft die endgültige Entscheidung über die Zulassung und teilt sie dem/der Teilnehmenden schriftlich oder elektronisch mit. Wird ein:e Teilnehmende:r nicht zugelassen, kommt kein Vertrag zustande. Bereits geleistete Zahlungen werden vollumfänglich zurückerstattet.
6. Programmänderungen
Die ISA Angebot-Leitung behält sich das Recht vor, jederzeit Änderungen im Aufbau und Inhalt des Programms sowie in der Auswahl und dem Einsatz von Gastdozent:innen oder Expert:innen vorzunehmen.
7. E-Learning und digitale Infrastruktur
Teilnehmende erhalten, wenn entsprechend kommuniziert, einen Login für die E-Learning-Plattform. Die Teilnehmenden müssen selbst über einen Internetzugang sowie über einen Laptop oder Computer gemäss den allgemeinen Mindestanforderungen an die digitale Infrastruktur verfügen.
8. Urheberrecht und Markenschutz
Das Lehrmaterial, alle Unterlagen sowie Ausschreibungen und die Logos und Kennzeichen der Marken Career Bootcamp, PiR, xMBA, ISA, GAT, ATLASS, AIBS sowie sämtliche weiteren von ISA oder deren Partnern verwendeten Marken und Kennzeichen sind urheberrechtlich und/oder markenrechtlich geschützt. Die Vervielfältigung und Weiterverwendung ausserhalb der Lernumgebung ist ohne vorgängige schriftliche Genehmigung der Kursleitung untersagt.
9. Immaterialgüterrechte an Arbeitsergebnissen
Die Nutzungs- und Verwertungsrechte an denjenigen immateriellen Gütern, die im Rahmen von Gruppenarbeiten, Simulationen und kollaborativen Kursformaten während der ISA Angebote entstehen, insbesondere Urheber-, Design-, Patent- und Markenrechte, stehen – soweit nicht individuell anders vereinbart – ISA zu. Individuelle Vor- und Nachbereitungen sowie persönliche Arbeiten der Teilnehmenden, die nicht im Rahmen des Kursprogramms als Gruppenleistung erbracht werden, verbleiben bei den Teilnehmenden; ISA erhält an diesen ein unentgeltliches, nicht-exklusives Nutzungsrecht zu Zwecken der Qualitätssicherung, Weiterentwicklung und Dokumentation.
Eine weitergehende Rückübertragung von Rechten an die Teilnehmenden kann im Einzelfall vereinbart werden. Die Vereinbarung ist individuell zwischen dem/der Teilnehmenden und ISA schriftlich zu treffen.
10. Programmgebühr und Zahlungsbedingungen
Die Programmgebühr ist entweder direkt bei der Online-Buchung per Kreditkarte oder nach Erhalt der Rechnung innerhalb von 14 Tagen zu bezahlen. Die Programmgebühr muss spätestens 14 Tage vor Beginn des gebuchten Kurses bei ISA eingegangen sein. Sämtliche vereinbarten Raten bleiben unabhängig von einer Stornierung bis zur Höhe der Stornoquote gemäss Ziffer 17 geschuldet. Bei Verzug kann ISA das ausstehende Restguthaben sofort fällig stellen. Bei offenen Beträgen wird pro Mahnstufe eine Mahngebühr von CHF 30 zuzüglich Verzugszins von 5 % p.a. erhoben.
11. ISA Invest
Die Unternehmerinnen und Unternehmer von ISA stellen über die Initiative „ISA Invest" jährlich Fördermittel bereit, mit denen die Programmgebühren ausgewählter ISA- und GAT-Angebote für eine begrenzte Anzahl an Plätzen reduziert werden. ISA Invest ist weder ein Stipendium nach Bedürftigkeit noch ein Frühbucherrabatt, sondern eine gezielte Investition in ambitionierte Professionals, die Applied Technology und AI in ihren Organisationen verantworten wollen.
Die Vergabe des ISA-Invest-Beitrags erfolgt auf Grundlage der bei der Registrierung eingereichten Angaben.
Die Unternehmer:innen von ISA entscheiden gemeinsam mit der ISA Angebot-Leitung und abschliessend über die Gewährung des ISA-Invest-Beitrags. Ein Rechtsanspruch auf Zulassung, auf Subventionierung oder auf einen bestimmten Förderbetrag besteht nicht. Die Anzahl der über ISA Invest geförderten Plätze ist pro Kalenderjahr begrenzt.
Stellt sich nachträglich heraus, dass ein:e Teilnehmende:r bei der Registrierung falsche oder unvollständige Angaben gemacht hat, die für die Vergabe des ISA-Invest-Beitrags relevant waren, ist ISA berechtigt, den Beitrag zurückzufordern. Die Differenz zum regulären Programmpreis wird in diesem Fall nachfakturiert.
Sperrfrist nach Stornierung. Teilnehmende, die einen verbindlich gebuchten Kurs stornieren, können während 18 Monaten ab dem Datum der bestätigten Stornierung kein ISA-Invest-Stipendium für ein anderes ISA- oder GAT-Bildungsangebot beantragen. Die Frist gilt unabhängig vom Stornierungsgrund und unabhängig davon, ob bereits ein Stipendium gewährt wurde. Davon ausgenommen sind Stornierungen aufgrund von Krankheit, Unfall oder Todesfall mit ärztlichem Attest gemäss Ziffer 17 sowie Absagen oder Verschiebungen durch ISA gemäss Ziffer 16.
12. Nebenkosten
Die Kosten für beispielsweise technische IT-Infrastruktur, Vollversionen von Apps und Tools (soweit nicht Teil des Kursprogramms), Reisen, öffentlichen Verkehr, weitergehende Literatur, Unterkunft und Verpflegung im Zusammenhang mit den ISA Angeboten sind vollumfänglich von den Teilnehmenden selbst zu tragen, sofern und soweit sie nicht ausdrücklich in der Programmgebühr enthalten sind.
13. Ferien, Krankheit und Dispensationen
Für Ferien, Krankheit und Dispensationen werden – vorbehältlich der Sonderregelung bei Krankheit, Unfall oder Todesfall gemäss Ziffer 17 – keine Abzüge von der Programmgebühr vorgenommen.
14. Absage oder Verschiebung durch ISA
ISA behält sich vor, das ISA Angebot abzusagen oder zu verschieben, wenn die Mindestteilnehmendenzahl nicht erreicht wird (Entscheid spätestens 14 Tage vor Kursbeginn), höhere Gewalt vorliegt oder Dozierende unvorhergesehen ausfallen.
Bei einer Absage durch ISA erfolgt eine vollumfängliche Rückerstattung aller geleisteten Zahlungen innert 14 Arbeitstagen. Ein Anspruch auf Schadenersatz für Reise- oder Unterkunftskosten besteht nicht.
Bei einer Verschiebung durch ISA haben die Teilnehmenden ein Rücktrittsrecht innert 14 Tagen nach Bekanntgabe ohne Stornogebühren oder können kostenlos auf den neuen Termin umgebucht werden.
15. Abmeldung und Stornierung
Für die Kündigung ist ausschliesslich die schriftliche Form per E-Mail an team@innovationsverband.ch massgebend. Massgebend für die Berechnung der Stornogebühr ist der Tag des Eingangs der E-Mail bei ISA. ISA bestätigt den Eingang innert 2 Arbeitstagen; die Stornierung wird erst mit der schriftlichen Bestätigung durch ISA rechtswirksam.
16.1 AI-Powered Career Bootcamp und mehrtätige Programme
Bei einer Abmeldung mehr als 90 Tage vor Kursbeginn fällt keine Stornogebühr an; es wird lediglich eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben. Erfolgt die Abmeldung 30 bis 89 Tage vor Kursbeginn, werden 30 % der Programmgebühr in Rechnung gestellt. Bei einer Abmeldung 11 bis 29 Tage vor Kursbeginn beträgt die Stornogebühr 60 % der Programmgebühr. Ab 10 Tagen vor Kursbeginn, bei Kursbeginn selbst sowie bei vorzeitigem Abbruch nach Kursbeginn ist die volle Programmgebühr (100 %) geschuldet. Dies gilt ebenfalls bei Nichterscheinen ohne Abmeldung (No-Show).
16.2 Eintägige Workshops
Bei einer Abmeldung mehr als 14 Tage vor Kursbeginn fällt keine Stornogebühr an; es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 50 erhoben. Erfolgt die Abmeldung 7 bis 14 Tage vor Kursbeginn, werden 50 % der Kursgebühr in Rechnung gestellt. Ab 6 Tagen vor Kursbeginn sowie bei Nichterscheinen ohne Abmeldung ist die volle Kursgebühr (100 %) geschuldet. Eine Rückerstattung erfolgt nicht; die Benennung einer Ersatzperson bleibt jedoch möglich.
16.3 Sonderregelungen
Ersatzperson. Eine Ersatzperson kann jederzeit und ohne Fristen benannt werden. Sie muss die Zulassungsvoraussetzungen gemäss Ziffer 4 erfüllen. Es wird eine Bearbeitungsgebühr von CHF 100 erhoben. ISA entscheidet über die Aufnahme.
Krankheit, Unfall oder Todesfall. Bei Vorlage eines ärztlichen Attests innert 7 Kalendertagen nach Kursbeginn werden die Stornogebühren vollständig erlassen. Es besteht Anspruch auf eine einmalige Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Kursstart innert 12 Monaten ohne Zusatzkosten.
Umbuchung auf einen anderen Kursstart. Eine Umbuchung ist bis 30 Tage vor dem gebuchten Kursbeginn gegen eine Bearbeitungsgebühr von CHF 150 möglich. Bei einer Umbuchung weniger als 30 Tage vor Kursbeginn gelten die ordentlichen Stornobedingungen.
RAV- und ALV-finanzierte Teilnehmende. Es gelten dieselben Fristen; abweichende Vereinbarungen mit staatlichen Stellen sind möglich. Abweichende, mögliche individuelle Vereinbarung: Ein kostenloser Widerruf einer staatlichen Verfügung setzt voraus, dass der Widerruf immer durch die staatliche Stelle erfolgt und spätestens 10 Tage vor Kursbeginn (bis Freitag, 12:00 Uhr) bei ISA eingeht. Die Mitteilung der teilnehmenden Person allein genügt nicht, da sie gegenüber der staatlichen Verfügung keine Bindungswirkung hat. ISA informiert die zuständige Stelle bei vorzeitigem Abbruch gemäss den gesetzlichen Vorgaben (AMM/AVIG).
16.4 Rückerstattung
Eine Rückerstattung erfolgt innert 14 Arbeitstagen nach gültiger Stornierung auf das Originalzahlungsmittel.
17. Kursabbruch ohne Verschulden von ISA
Im Falle eines kurzfristigen Stellenantritts oder eines Kursabbruchs aus anderen Gründen, die nicht von ISA zu vertreten sind, besteht kein Anspruch auf eine anteilsmässige Rückvergütung der Programmgebühr. Es gelten die Stornofristen gemäss Ziffer 16.1.
18. Haftung und Versicherung
Die Teilnehmenden sind während der Kurstage nicht durch ISA oder deren Partner:innen versichert. Für die persönliche Versicherung (Unfall, Haftpflicht, Krankenversicherung) sind die Teilnehmenden selbst verantwortlich.
ISA haftet nicht für Personen- oder Sachschäden, die im Zusammenhang mit der Teilnahme am ISA Angebot entstehen, soweit diese nicht auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von ISA oder deren Hilfspersonen zurückzuführen sind. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist – soweit gesetzlich zulässig – ausgeschlossen.
19. Änderungen der AGB
ISA behält sich das Recht vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu ändern. Wesentliche Änderungen werden den Teilnehmenden rechtzeitig, mindestens jedoch 30 Tage vor Inkrafttreten, schriftlich oder elektronisch mitgeteilt. Führt eine Änderung zu einer wesentlichen Verschlechterung der Rechtsstellung der Teilnehmenden, steht diesen ein ausserordentliches Kündigungsrecht zu, das innerhalb von 14 Tagen nach Mitteilung der Änderung schriftlich auszuüben ist. Für bereits begonnene Kurse gelten die bei Kursbeginn gültigen AGB, sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren.
20. Ausschluss
ISA behält sich das Recht vor, Teilnehmende bei Verstössen gegen die Teilnahmebedingungen, bei unregelmässiger Teilnahme, bei weniger als 80 % Teilnahme an den Lektionen, bei erheblicher Störung der Gruppendynamik oder bei unangemessenem Verhalten vom ISA Angebot auszuschliessen. Ein Ausschluss wird dem/der Teilnehmenden schriftlich mitgeteilt und begründet. Bei einem Ausschluss besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Programmgebühr.
21. E-Mail-Kommunikation und Marketing
Mit der Anmeldung zu einer kostenlosen Infoveranstaltung oder dem Download der Kursbroschüre erklären sich Teilnehmende damit einverstanden, dass ISA sie künftig per E-Mail über ähnliche Veranstaltungen und Angebote informiert. Die Abmeldung ist jederzeit per E-Mail an team@innovationsverband.ch oder über den Abmeldelink in jeder E-Mail möglich.
Für die Abmeldung von kostenlosen Veranstaltungen, Info-Abenden und Speakings ist keine Stornogebühr fällig. Eine Abmeldung ist höflichkeitshalber bis 24 Stunden vor Beginn per E-Mail erwünscht. Angemeldete Personen, die ohne Abmeldung nicht erscheinen, können bei zukünftigen ISA-Angeboten auf eine Warteliste gesetzt werden.
22. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. An die Stelle der unwirksamen oder undurchsetzbaren Bestimmung tritt diejenige wirksame und durchsetzbare Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
23. Erfüllungsort, Gerichtsstand und anwendbares Recht
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Zürich. Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht unter Ausschluss der kollisionsrechtlichen Verweisungsnormen.
Diese AGB ersetzen alle bisherigen mündlichen oder schriftlichen Vereinbarungen.
Haftungsausschluss für ISA-Kurse und -Workshops
* ISA sowie seine Dozent:innen, Kursleiter:innen und Partnerorganisationen übernehmen keinerlei Haftung für die Inhalte, die im Rahmen von Kursen, Workshops oder sonstigen Bildungsangeboten – sowohl eigene als auch Partnerangebote – vermittelt werden.
** Sämtliche bereitgestellten Informationen, Empfehlungen und Materialien dienen ausschließlich Bildungs- und Informationszwecken. Sie stellen keine verbindliche Rechts-, Finanz-, Steuer- oder sonstige Fachberatung dar. Die Teilnehmenden sind eigenverantwortlich für die Anwendung und Umsetzung des erworbenen Wissens. Eine persönliche und individuelle Beratung durch Fachstellen bzw. Fachpersonen wird ausdrücklich empfohlen.
** ISA übernimmt insbesondere keine Gewähr für die Aktualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit der vermittelten Inhalte und haftet nicht für daraus resultierende direkte oder indirekte Schäden.
** Sofern externe Referent:innen oder Partnerorganisationen Inhalte vermitteln, liegt die Verantwortung für diese Inhalte ausschließlich bei den jeweiligen Referent:innen oder Partnern. ISA tritt in solchen Fällen lediglich als Plattformanbieter auf und haftet nicht für Aussagen, Meinungen oder Empfehlungen Dritter.
** Dieser Haftungsausschluss gilt im gesetzlich zulässigen Rahmen.
Launchspace
* Die allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung des Launchspace finden sich hier.
Sonstiges
* In Bezug auf die Verarbeitung personenbezogener Daten der Kunden gilt unsere Datenschutzrichtlinie.
* Ein Verzicht von ISA auf die Ausübung eines Rechts gilt nicht als Verzicht auf weitere Rechte.
* ISA haftet nicht für das Nichterfüllen von Verpflichtungen, wenn dies durch Umstände ausserhalb der angemessenen Kontrolle von ISA verursacht wird.
* Sollte eine Bestimmung dieses Vertrags für unwirksam oder undurchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung so weit wie nötig eingeschränkt oder beseitigt, damit dieser Vertrag im Übrigen in vollem Umfang in Kraft und durchsetzbar bleibt.
* Dieser Vertrag ist ohne die vorherige schriftliche Zustimmung von ISA weder abtretbar noch übertragbar oder unterlizenzierbar.
* Beide Parteien erkennen an, dass dieser Vertrag die vollständige und ausschliessliche Darstellung des gegenseitigen Verständnisses der Parteien ist und alle früheren schriftlichen und mündlichen Vereinbarungen, Kommunikationen und sonstigen Verständnisse im Zusammenhang mit dem Gegenstand dieses Vertrages aufhebt und ersetzt und dass alle Änderungen schriftlich von beiden Parteien unterzeichnet sein müssen, es sei denn, es ist hierin anders vorgesehen.
* Kein Agenturverhältnis, keine Partnerschaft, kein Joint Venture und kein Arbeitsverhältnis wird durch diesen Vertrag begründet, und der Kunde/das Mitglied erkennt an, dass er/sie keine Befugnis jeglicher Art hat, ISA in irgendeiner Weise zu binden.
* Salvatorische Klausel: Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht
Anwendbares Recht und Gerichtsstand
Der Erfüllungsort für alle Leistungen ist, soweit nicht anders angegeben, Zürich. Der Gerichtsstand ist Zürich. Es gilt schweizerisches Recht.
Oktober 2025
